Nach der Prüfung Ihrer Anlage und Geräte, belegen wir alle Prüflinge mit den entsprechenden Fristen.
Fallen in den Wiederholungsprüfungen keinerlei Mängel auf, besteht die Möglichkeit aufgrund niedriger Fehlerquote die Prüffristen zu verlängern.
Dies liegt im Ermessen des Prüfers.