Unsere Leistungen

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  • Betriebssicherheitsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 / TRBS
  • VDE 0105/ 0701-0702
  • Messtechnische Überprüfung und Dokumentation der Installation in privaten Haushalten.
  • Wir sind spezialisiert auf das Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Flexible Arbeitszeiten ohne Aufpreis (Wochend- und Nachtarbeit)
  • Dokumentation aller Prüfungen in schriftlicher und elektronischer Form
  • Komplette Inventarisierung Ihrer elektischen Betriebsmittel
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung von Gutachten für elektrotechnische Anlagen

Aktuelle Erläuterung der DGUV Vorschrift 3


§ 5 Prüfungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

  2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.